Energielabel

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Um den Energieverbrauch in Europa zu reduzieren, hat die EU vor einigen Jahren beschlossen Energielabels einzuführen. Das auf dem Markt für private Verbraucher bereits überall verwendete Energielabel wird bald auch schrittweise auf dem gewerblichen Markt eingeführt. Am 1. Juli 2016 startet die erste Phase und das Energielabel wird für Kühl- und Tiefkühlgeräte auf dem gewerblichen Markt verbindlich. Aber was bedeutet das für Ihren Betrieb? Kurz zusammengefasst dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die wenig Energie verbrauchen, und die Geräte müssen von jetzt an mit einem Energielabel versehen werden das über den Energieverbrauch informiert.

 

Für welche Geräte gelten die neuen Regeln?

In der ersten Phase wird das Energielabel für Kühl- und Tiefkühlgeräte eingeführt. Aber das Energielabel wird nicht für alle Kühl- und Gefriergeräte obligatorisch. Das Energielabel wird generell für (Schnell-)Kühl- und Tiefkühlgeräte eingeführt, in denen Lebensmittel gelagert werden. Das bedeutet, dass das Energielabel für Geräte mit einer Display- oder Showfunktion wie Glastürschränke, Vitrinen, Tiefkühltruhen und Salatbars nicht  obligatorisch ist.

Die Regelung gilt auch nur für Geräte mit ventilierte- oder Umluftkühlung. Daraus folgt, dass vollkommen statische Geräte, die keinen unterstützenden Ventilator benutzen, auch nicht von der Regelung betroffen sind. Auch die in unseren Zellen verwendeten Kühl- und Tiefkühlaggregate brauchen nicht mit einem Energielabel ausgestattet zu werden. Zusätzlich bestehen noch einige andere Bedingungen die festlegen ob ein Gerät von der Regelung betroffen ist. Wenn Sie zweifeln ob dies für Ihre Produkte gilt dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir geben Ihnen gern eine Auskunft. 

 

Was verändert sich zum 1. Juli 2016?

Zum 1. Juli müssen diese Geräte den von der EU definierten Energieverbrauchsnormen genügen. Für die Geräte von Combisteel hat dies keine Konsequenzen. Alle Geräte entsprechen den gestellten Anforderungen und dürfen ganz normal verkauft werden. Wir statten die Geräte mit einem Energielabel mit einem Wert von A bis G aus, wobei A den geringsten Energieverbrauch anzeigt. Die Bedienungsanleitung wird um weitere Informationen zum Energieverbrauch ergänzt. Dies betrifft beispielsweise den Kältemitteltyp, das Erderwärmungspotential (GWP), das Nettovolumen in Litern sowie die pro Jahr verbrauchten kWh. All diese Informationen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung, Händler erhalten für den Zugriff einen Login.

 

Energielabels vergleichen

Mit der Einführung der Energielabels werden Geräte auch mehr untereinander verglichen. Es ist wichtig, dass das anhand der richtigen Daten geschieht. Passen Sie bei einem Vergleich immer auf, ob die Geräte in derselben Klimaklasse getestet wurden. Die Klimaklassen stehen für die Umgebungstemperatur, in welcher das Gerät getestet wurde. Dasselbe Gerät mit Label A in Klasse 3 hat kein Label A mehr, wenn es in Klasse 4 getestet wird. Unsere Geräte werden im Allgemeinen in der Klimaklasse 4 getestet, mit einer Umgebungstemperatur von 30°C, und einige sogar in Klasse 5. 

In der nächsten Zeit führen wir diese Änderungen schrittweise durch und zeigen die Energielabels auf unserer Website an. Wir verstehen, dass Sie sich daran erst gewöhnen müssen und dass manches vielleicht noch unklar ist. Wenn Sie noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte.